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Ruhiger Beratungsraum mit Sesseln und Kerze

Erst durchatmen

Im Trauerfall

Was in den ersten Stunden wirklich zu tun ist – und was getrost bis morgen liegen bleiben kann. Nach dem Anruf bei uns sind Sie mit nichts mehr allein.

Die ersten Schritte

Sie können jetzt nichts falsch machen

Auf diese Situation ist niemand vorbereitet. Was als Erstes zu tun ist, hängt davon ab, wo der Mensch gestorben ist. Deshalb finden Sie hier die vier häufigsten Fälle.

Zu Hause verstorben

Rufen Sie zuerst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an, denn ohne Totenschein darf niemand abgeholt werden. Danach melden Sie sich bei uns – wann Sie dazu bereit sind, nicht sofort.

Im Pflegeheim

Um Totenschein und Papiere kümmert sich das Personal vor Ort. Sagen Sie dort nur, dass Wilh. Hamm die Bestattung übernimmt – alles Weitere klären wir direkt mit dem Heim.

Im Krankenhaus

Den Totenschein stellen die Ärzte auf der Station aus. Sie müssen dort nichts weiter veranlassen: Rufen Sie uns an, wir nehmen Kontakt zum Krankenhaus auf und stimmen die Abholung ab.

Sie sind unsicher

Dann rufen Sie einfach an, jederzeit: 040 641 79 23. Wir hören zu und sagen Ihnen, was heute noch nötig ist und was bis morgen warten kann.

So läuft es ab

Wie es dann weitergeht

Sie rufen an

Am Telefon nehmen wir nur die wichtigsten Angaben auf und vereinbaren einen Termin – bei uns in Bramfeld oder bei Ihnen zu Hause.

Wir holen ab und beraten

Wir überführen den verstorbenen Menschen in unsere Räume. Beim Termin besprechen wir Bestattungsart, Friedhof, Datum und den Ablauf der Feier.

Wir erledigen die Formalitäten

Standesamt, Sterbeurkunden, Friedhof, Krematorium, Renten- und Krankenversicherung, Anzeige und Trauerkarten – das übernehmen wir für Sie.

Abschied und Lebensfeier

In unseren Räumen nehmen Sie so lange Abschied, wie Sie möchten. Feier und Beisetzung richten wir danach aus, wie dieser Mensch gelebt hat – nicht nach einem Standardablauf.

Überführung

Sobald der Totenschein vorliegt, holen wir den verstorbenen Menschen ab. Wir fahren dafür einen gedeckten Wagen ohne Firmenaufschrift – gerade vor einem Mehrfamilienhaus ist das vielen Angehörigen wichtig. Ob Sie dabei im Raum sind, entscheiden Sie.

Nehmen Sie sich dabei die Zeit, die Sie brauchen. In der Regel darf ein verstorbener Mensch bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. Wenn Sie noch einen Moment sitzen bleiben oder auf die Geschwister warten möchten, sagen Sie es am Telefon – dann kommen wir später.

Überführung innerhalb Deutschlands

In Hamburg gestorben, aber in Ostfriesland oder Bayern beigesetzt – das kommt häufiger vor, als man denkt. Wir fahren die Strecke, sprechen mit dem Friedhof und den Kollegen vor Ort und klären die Papiere. Umgekehrt genauso: Wenn jemand auswärts gestorben ist und hier ins Familiengrab soll, holen wir ihn nach Hamburg.

Ins Ausland ist es aufwendiger, aber gut zu organisieren: Standesamt, Gesundheitsamt, Konsulat und Fluggesellschaft müssen ineinandergreifen. Diese Abstimmung übernehmen wir vollständig, in beide Richtungen – auch die Rückholung, wenn jemand im Urlaub oder im Heimatland gestorben ist. Die Kosten richten sich nach der Entfernung, Körpergewicht und den nötigen Dokumenten.

Unterlagen & Formalitäten

Nach einem Sterbefall wollen viele Stellen etwas von Ihnen. Den größten Teil davon können Sie abgeben: Mit einer Vollmacht erledigen wir das für Sie.

Was Sie mitbringen können

Sehen Sie die Liste als Anhaltspunkt, nicht als Aufgabe. Bringen Sie mit, was Sie finden – alles Fehlende besorgen wir bei den Ämtern.

  • Ausweis oder Pass des verstorbenen Menschen
  • Geburtsurkunde
  • bei Ehepaaren die Heiratsurkunde oder das Familienbuch
  • nach einer Scheidung das Urteil mit Rechtskraftvermerk
  • bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Partners
  • den Totenschein, falls er Ihnen ausgehändigt wurde
  • die Rentennummer und die Karte der Krankenkasse
  • Policen von Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen
  • falls vorhanden: Vorsorgevertrag, Grabdokument, Testament

Was wir für Sie erledigen

  • Standesamt – Sterbefall anzeigen und Urkunden beantragen. Drei bis sechs Exemplare sind realistisch, weil jede Bank und jede Versicherung ein eigenes will.
  • Friedhof und Krematorium – Anmeldung, Grabstelle, Termin, Gebührenbescheid.
  • Rentenversicherung – Abmeldung und, wo es zusteht, der Antrag auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrente samt Sterbevierteljahr.
  • Krankenkasse – Abmeldung, dazu offene Leistungen und Pflegegrade klären.
  • Versicherer – Meldung an Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherung.
  • Anzeige und Trauerdruck – Text, Gestaltung, Schaltung, Druck und Versand der Karten.
  • Bei Bedarf – Abstimmung mit Pflegeheim, Betreuer, Nachlassgericht oder Konsulat.
  • Rund ums Grab – Kontakt zu Steinmetz und Friedhofsgärtnerei für die Grabpflege.

Was Sie selbst erledigen müssen

Vier Dinge können wir nicht übernehmen, weil dafür Ihre Erbenstellung nachgewiesen werden muss:

  • Konten und Verträge kündigen oder umschreiben; Banken verlangen dafür fast immer einen Erbschein oder eine Vollmacht über den Tod hinaus
  • die Wohnung kündigen und an den Vermieter übergeben
  • falls erforderlich den Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
  • steuerliche Fragen mit dem Finanzamt abschließen

Wir sagen Ihnen, in welcher Reihenfolge das sinnvoll ist, und stellen die Unterlagen zusammen – dann müssen Sie nur noch unterschreiben und abschicken. Auch beim digitalen Nachlass gehen wir die Liste gemeinsam durch.

Wir sind da

Rufen Sie uns an, jederzeit

Auch wenn Sie noch nicht wissen, was Sie fragen sollen: Erzählen Sie einfach, was passiert ist. Wir sortieren das mit Ihnen.

Häufige Fragen

Das fragen Angehörige oft

Wen rufe ich zuerst an?

Das hängt davon ab, wo der Mensch gestorben ist. Zu Hause zuerst den Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst unter 116 117, denn ohne Totenschein geht es nicht weiter. Danach rufen Sie uns an, unter 040 641 79 23. Im Pflegeheim und im Krankenhaus kümmert sich das Personal um den Totenschein – dort genügt der Anruf bei uns.

Wie schnell muss die Abholung sein?

Nicht so schnell, wie die meisten denken. In der Regel darf ein verstorbener Mensch bis zu 36 Stunden in der Wohnung bleiben. Nutzen Sie diese Zeit, wenn noch jemand kommen möchte – wir richten die Abholung nach Ihnen aus.

Wie viele Sterbeurkunden brauchen wir?

Drei bis sechs Exemplare, je nachdem, wie viele Konten, Policen und Verträge zu klären sind – denn jede Stelle behält ihr Exemplar. Wir beantragen sie beim Standesamt gleich in der passenden Anzahl, weil Nachbestellen nur Zeit kostet.

Im Trauerfall 24 h erreichbar040 641 79 23