Bestattungsvorsorge
Vorsorge treffen
Ein Termin, zwei Dokumente: Danach steht schriftlich fest, wie Ihr Abschied aussehen soll – und das Geld dafür liegt sicher bereit.
Warum vorsorgen
Damit später niemand raten muss
Erde oder See? Kirchlich oder frei? Wer soll eine Karte bekommen? Solche Fragen treffen Angehörige an einem Tag, an dem sie kaum klar denken können. Und oft sitzen dann drei Geschwister mit drei Meinungen zusammen. Wer vorsorgt, nimmt seiner Familie diese Diskussion ab.
Eine Vorsorge besteht bei uns immer aus zwei Teilen: Die Bestattungsverfügung hält fest, wie der Abschied aussehen soll. Die finanzielle Absicherung sorgt dafür, dass niemand die Rechnung vorstrecken muss. Beides gehört zusammen.
Was Sie festlegen können
Was Sie festlegen können
Wie ausführlich, entscheiden Sie: Manche gehen jeden Punkt durch, andere legen nur die Bestattungsart fest und lassen den Rest offen. Beides ist in Ordnung – und ändern können Sie es jederzeit.
Bestattungsart und Ort
Welche der neun Bestattungsarten es sein soll, auf welchem Friedhof und in welcher Grabform.
Ablauf der Feier
Kirchlich oder frei, welche Musik gespielt wird, welche Blumen, wer sprechen soll.
Sarg, Urne, Kleidung
Holzart, Farbe und Motiv – und die Kleidung, in der Sie bestattet werden möchten.
Wer benachrichtigt wird
Eine Liste mit Namen und Telefonnummern – oft der Punkt, der Angehörigen am meisten hilft.
Trauerdruck und Anzeige
Ob eine Anzeige erscheinen soll, in welcher Zeitung und mit welchem Text.
Grabpflege
Ob die Familie das Grab pflegt, eine Gärtnerei – oder ob es pflegefrei sein soll.
So läuft es ab
Vier Schritte zur Vorsorge
Termin vereinbaren
Bei uns in der Bramfelder Chaussee oder bei Ihnen zu Hause, ganz wie es Ihnen lieber ist.
Wünsche besprechen
Wir gehen die Punkte von oben gemeinsam durch und halten fest, was Ihnen wichtig ist.
Kosten festhalten
Sie erhalten eine verbindliche Aufstellung mit allen Posten und der Gesamtsumme.
Absicherung abschließen
Auf Wunsch bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand – getrennt von unserem Vermögen.
Finanzielle Absicherung
Ohne Absicherung sieht es meist so aus: Die Rechnung kommt wenige Wochen nach der Beisetzung, das Konto des verstorbenen Menschen ist gesperrt, und die Kinder zahlen zunächst aus eigener Tasche. Aus dem Nachlass zurückholen lässt sich das erst, wenn der Erbschein vorliegt. Genau diese Lücke schließen die folgenden drei Wege.
1. Treuhandvertrag – unsere Empfehlung
Die vereinbarte Summe geht an die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG und nicht an uns. Dort liegt sie zweckgebunden und insolvenzsicher und wird erst ausgezahlt, wenn die Bestattung ansteht. Ein Vorteil ist besonders wichtig für alle, die einmal auf Sozialleistungen angewiesen sein könnten: In angemessener Höhe gilt der Betrag als Schonvermögen und wird nicht angerechnet.
2. Sterbegeldversicherung
Hier zahlen Sie monatliche Beiträge, und die Versicherung zahlt im Todesfall eine feste Summe aus. Sinnvoll ist das, wenn kein größerer Betrag auf einmal verfügbar ist. Zwei Punkte lohnen den Blick ins Kleingedruckte: die Wartezeit am Anfang und die Frage, ob die Auszahlung am Ende über den eingezahlten Beiträgen liegt.
3. Eigenes Sparkonto
Das liegt nahe, hat aber zwei Nachteile. Das Guthaben zählt voll als anrechenbares Vermögen, und im Todesfall sperrt die Bank das Konto, bis ein Erbschein vorliegt. Das Geld ist also genau dann nicht verfügbar, wenn es gebraucht wird.
Die drei Wege im Vergleich
| Kriterium | Treuhand | Sterbegeldversicherung | Sparkonto |
|---|---|---|---|
| Einzahlung | Einmalig oder in Raten | Monatliche Beiträge | Frei |
| Zweckgebunden | Ja | Ja | Nein |
| Schonvermögen | In angemessener Höhe ja | Ja | Nein |
| Sofort verfügbar | Ja | Nach Prüfung | Erst mit Erbschein |
Welcher Betrag ist sinnvoll?
Pauschale Zahlen helfen hier nicht weiter, weil die Spanne groß ist: Zwischen einer anonymen Urnenbeisetzung und einer Erdbestattung mit eigenem Grabmal liegt ein Vielfaches. Deshalb rechnen wir Ihre Wunschvariante konkret durch, mit den Gebühren des Friedhofs, den Sie im Sinn haben. Am Ende steht eine Summe, die reicht – und keine Position, die Sie nicht wollten.
Gibt es noch staatliches Sterbegeld?
Nein, die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Es bleiben Sonderfälle: die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall, einzelne Beamtenverhältnisse und gelegentlich eine freiwillige Zusatzleistung der Kasse. Reicht das Geld für eine Bestattung nicht aus, übernimmt auf Antrag das Sozialamt die erforderlichen Kosten. Welche Nachweise dafür nötig sind, sagen wir Ihnen – und wir stellen die Unterlagen mit zusammen.
Wir sind da
Vereinbaren Sie ein Vorsorgegespräch
Rechnen Sie mit ein bis zwei Stunden – länger dauert es nur, wenn Sie es möchten.
Häufige Fragen
Das fragen Angehörige oft
Was kostet eine Vorsorgeberatung?
Nichts. Sie gehen mit einer schriftlichen Aufstellung Ihrer Wünsche und der zugehörigen Summe nach Hause und können in Ruhe darüber nachdenken oder mit Ihren Kindern sprechen. Ein Vertrag entsteht erst, wenn Sie ihn möchten.
Kann ich meine Vorsorge später noch ändern?
Ja, jederzeit – und das kommt häufig vor: Menschen ziehen um, Meinungen ändern sich, ein Enkel kommt dazu. Rufen Sie einfach an, wenn etwas anders sein soll, dann passen wir die Verfügung an. Auch der hinterlegte Betrag lässt sich später erhöhen.
Ist das Geld bei einer Treuhand sicher?
Ja, und zwar bewusst nicht bei uns: Das Geld liegt bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, außerhalb unseres Betriebsvermögens, zweckgebunden und insolvenzsicher angelegt. Sollte unser Betrieb einmal nicht mehr bestehen, bleibt die Summe unberührt.
Zahlt die Krankenkasse etwas dazu?
Nein, das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde 2004 gestrichen. Ausnahmen sind Arbeitsunfälle über die Berufsgenossenschaft und einzelne Beamtenverhältnisse. Wenn das Geld nicht reicht, tritt auf Antrag das Sozialamt ein.
